AGB

1.Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sport-Support GmbH gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden.
1.2 Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen sowie mündliche Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von Sport-Support GmbH bestätigt werden.

2. Preise/Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise gelten ab Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.2 Die Rechnung ist ohne Abzug bei Lieferung fällig. Bei Aufträgen über 5.000,-€ ist eine Anzahlung von 30% nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten.
Ersatzteile werden nur per Nachnahme versandt. Die Nachnahmegebühr geht zu Lasten des Kunden.
Bei Finanzierung über Leasing ist bei Lieferung die Übernahmeerklärung zu unterschreiben. Dies gilt auch für Teillieferungen.
Servicerechnungen sind sofort nach Durchführung der Reparatur vor Ort in bar oder per Scheck zu zahlen.
2.3 Bei Stornierung eines bestehenden Auftrages gilt: Entsprechend der Geräteauswahl und Produktionsplanung muss die Stornierung durch die Sport-Support GmbH schriftlich bestätigt werden. Bei Stornierung werden der bis dahin entstandene Aufwand, jedoch mindestens 25 % der Rechnungssumme als Stornogebühr erhoben.
2.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis keines oder eines wesentlich geringeren Schadens zu führen.
2.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Sport-Support GmbH anerkannt sind.

3. Lieferzeit
3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, es sei denn, sämtliche Ausführungsfragen sind noch nicht abgeklärt, dann beginnt die Lieferzeit erst nach Abklärung aller Ausführungsfragen.
3.2 Wird die Sport-Support GmbH durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar sind, an ihrer Leistung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. In diesem Fall entfallen auf eine verlängerte Lieferfrist beruhende Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden.
3.3 Die Sport-Support GmbH gerät erst dann in Lieferverzug, wenn der Kunde schriftlich eine weitere Frist von 14 Tagen gesetzt hat und diese infolge einer von Sport-Support GmbH zu vertretende Verzögerung fruchtlos verstrichen ist. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, soweit der Lieferverzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Versand, Gefahrenübergang und Montage
4.1 Alle Geräte und Zubehör werden ab Lager berechnet und geliefert. Es kann abweichend auch eine Lieferpauschale in Höhe von 8% des Auftragswertes vereinbart werden. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.
4.2 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr – einschließlich einer Beschlagnahme – in jedem Fall auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die Sport-Support GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.3 Eigenmontage von Einzelgeräten ist nach Bedienungsanleitung möglich. Die Montage von größeren Trainingsanlagen kann nach Absprache unter der Leitung des Sport-Support Service erfolgen. Die Sport-Support GmbH ist nicht verantwortlich für die Platzierung von Geräten in Gebäuden. Für räumliche Zugänge, notwendige Demontage von Geräten oder Hebefahrzeuge sowie Hilfspersonal für das Entladen ist der Kunde verantwortlich.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Sport-Support GmbH behält das Eigentum an seiner Lieferung bis zur Er-
füllung aller gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden An-sprüche.
5.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. zu deren Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung (im folgenden: Verarbeitung) nicht berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an die Sport-Support GmbH abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
5.3 Die Abtretung bedarf keiner weiteren besonderen Erklärungen. Sie gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Sport-Support GmbH in Rechnung gestellten Preis des Lieferungsgegenstandes entspricht. Der abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
5.4 Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.5 Wird die Vorbehaltsware mit anderen der Sport-Support GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Sport-Support GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer der Sport-Support GmbH anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
5.6 Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen der Sport-Support GmbH nicht gehörenden Waren verkauft oder eingebaut wird, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Marktwertes der Vorbehaltsware zuzüglich 20% als
vereinbart. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Der Kunde wird auf die abgetretene Forderung geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Sport-Support GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Sport-Support GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die Sport-Support GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem  Dritten verlangen.
5.7 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde die Sport-
Support GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
5.8 Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Sport-Support GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
5.9 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Sport-Support GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes bzw. der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, diese wird ausdrücklich erklärt.

6. Gewährleistung
6.1 Offensichtliche Mängel der Lieferung sind unverzüglich nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort und insbesondere vor ihrer Montage zu rügen und auf dem Lieferschein des Spediteurs zu vermerken. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.
Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Montage, spätestens aber vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Ware zu rügen. Der Kunde hat die Möglichkeit, schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel zu rügen und der Sport-Support GmbH unverzüglich die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen und/oder die Besichtigung zu gestatten.
6.2 Liegt ein von der Sport-Support GmbH zu vertretender Mangel vor, so ist die Sport-Support GmbH nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung gegen Rückgabe der gerügten Lieferung berechtigt.
6.3 Schlägt die Mangelbeseitigung nach zwei Beseitigungsversuchen fehl oder ist die Sport-Support GmbH zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen die die Sport-Support GmbH zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4 Von der Sport-Support GmbH zu vertretende Mängel werden nach ihrer Anzeige schnellstmöglich durch Zusendung des defekten Teils für Eigenmontage oder Austausch eines gleichwertigen überholten Gerätes durch den Sport-Support GmbH  Service behoben.
6.5 Alle anderen Ansprüche des Kunden, einschließlich Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst auch weitergehende Ansprüche wegen Folgeschäden wie Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn.
6.6. Wird von der Sport-Support GmbH eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
6.7 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, endet die Haftung und Gewährleistung der Sport-Support GmbH 24 Monate nach Lieferung. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7. Auskunft und Datenschutz
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Rechtsgeschäfts notwendigen Angaben zu machen. Hierbei hat er äußerste Sorgfalt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu verwenden. Die Sport-Support GmbH ist berechtigt, die Angaben ungeprüft zu verwenden. Für einen der Sport-Support GmbH aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden entstandenen Schadens hat der Kunde einzutreten.
7.2 Die Sport-Support GmbH weist darauf hin, dass die im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung enthaltenen Daten des Kunden – egal, ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen – erfasst, verarbeitet und nach den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz) geschützt werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Mannheim.
8.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Gerichtsstand Mannheim vereinbart. Dabei behält sich die Sport-Support GmbH vor, nach seiner Wahl den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
8.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sport-Support GmbH, Boveristraße 40a, 68526 Ladenburg